fbpx

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Die Rhetorikhelden UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend Rhetorikhelden genannt – und dem Kunden. Individualvereinbarungen oder die „Besonderen Vertragsbedingungen“ haben Vorrang.

1.2 AGB des Kunden, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, verpflichten die Rhetorikhelden auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Veranstaltungsanmeldung erfolgt durch Online-Anmeldungen über die Webseite der Rhetorikhelden bzw. der Partner (Semigator, Springest) oder eine schriftliche Anmeldung per Mail. Die schriftliche Bestätigung eines individuellen Angebots ist verbindlich und entspricht einem Vertragsabschluss vonseiten des Kunden. Die Teilnahmebestätigung kann auf dem Postweg oder durch persönliche Übergabe erfolgen, jedoch nicht per Fax.

2.2 Der Vertrag wird durch eine Anmeldebestätigung der Rhetorikhelden, die auf schriftlichem Wege per E-Mail erfolgt, geschlossen.

2.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Andernfalls sind die Rhetorikhelden berechtigt, die Anmeldung abzulehnen oder den Vertrag anzufechten.

3. Leistungen der Rhetorikhelden

3.1 Die Rhetorikhelden erbringen ihre Leistungen selbst durch eigene Mitarbeiter. Wir sind berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen.

3.2 In den Kosten sind folgende Leistungen nicht enthalten:

a. Übernachtungen: Stellt der Auftraggeber keine Unterkunft, garantieren die Rhetorikhelden bei Selbstbuchung einen Übernachtungspreis, der 150 € nicht übersteigt.
b. Reisekosten: Die Rhetorikhelden berechnen bei Anreise mit dem Auto 0,38 € pro gefahrenen Kilometer. Berechnet werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Die Reisekosten mit Bahn und Flugzeug können variieren, gerade bei kurzfristigen Buchungen. Die Rhetorikhelden verpflichten sich nicht, einzelne Belege vorlegen zu müssen. Die Anreise aller Trainer und Coaches erfolgt unabhängig der Seminardauer in der Regel am Vortag der Qualifizierung.

c. Die Verpflegung der Teilnehmer bzw. Seminartagungspauschalen erfolgen nach Absprache.

3.3 Erfolgt die Leistungserbringung an einem anderen Veranstaltungsort als Hannover, können zusätzliche Kosten für die Tagungspauschale entstehen. Diese werden ggf. gesondert vereinbart.

3.4 Faktisches Angebot: Die Anreise der teils freiberuflichen Trainer und Coaches erfolgt aus ihren jeweiligen Wohnorten in Deutschland. Eine genaue Reisekosten-Kalkulation im Vorfeld der entsprechenden Weiterbildung ist auf aktiven Wunsch des Auftraggebers im Rahmen des Gesamtangebotes jederzeit möglich. 

4. Versicherung der Rhetorikhelden

Die Rhetorikhelden versichern, dass weder ihre Mitarbeiter noch die von ihr eingesetzten Dozenten Mitglieder von Scientology sind oder jemals deren Kurse besucht haben, sie nicht nach den Technologien von L. Ron Hubbard arbeiten; weder ihre Mitarbeiter noch eingesetzten Dozenten nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden oder schulen und dass sie keine Kurse und/oder Seminare / Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besucht haben; dass sie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung eines Unternehmens (zur Durchführung ihrer Veranstaltungen) ablehnen. Diese Erklärung gilt dem Sinne nach ebenso für andere Sekten jeglicher Art.

5. Versicherung des Teilnehmers

Der Teilnehmer versichert, dass weder er noch die von ihm benannte Person einer der in 4 genannten Sekten angehört bzw. in Kenntnis der Sektenzugehörigkeit des Veranstalters an solchen Kursen oder Schulungen teilgenommen hat.

6. Urheberrechte

6.1 Sämtliche Publikationen, insbesondere Seminarinhalte, Seminarunterlagen und Prospekte der Rhetorikhelden und ihrer Dozenten sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer ist berechtigt, die im Rahmen seines gebuchten und bezahlten Seminars erhaltene Informationen und Publikationen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, die Inhalte im Rahmen eigener Weiterbildungsmaßnahmen zu verwenden. In diesem Fall bedürfte es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit den Rhetorikhelden.

6.2 Dem Teilnehmer ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen. Der Teilnehmer wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz- und Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann.

7. Rechte der Rhetorikhelden

7.1 Die Rhetorikhelden und ihre Dozenten behalten sich ausdrücklich das Recht vor, das Vertragsverhältnis bei einer unrichtigen Versicherung nach 5., bei Störungen der Veranstaltung von einigem Gewicht oder bei strafbaren Handlungen gegenüber der Rhetorikhelden oder anderen Teilnehmern (z. B. Ehrverletzung oder Diebstahl) anzufechten oder außerordentlich zu kündigen und den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Rhetorikhelden behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

7.2 Die Rhetorikhelden sind berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Teilnehmers anzubieten.

8. Honorare und Rücktritt

8.1. Nach der Seminarzusage des Auftraggebers erfolgt die Auftragsbestätigung der Rhetorikhelden ausschließlich per Mail zu den individuell vereinbarten Honoraren. Der Vertrag tritt entsprechend nach beidseitiger Bestätigung per Mail in Kraft.

8.2. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8.3. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer oder Coach der Rhetorikhelden wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, sind die Rhetorikhelden berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.

8.4. Bei Terminabsage bzw. Stornierung des Auftraggebers gilt:

Bei Seminaren, Workshops, Trainings und Coachings: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und uns vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass wir folgende Stornierungsgebühren erheben:

  • Bei einer Stornierung nach bereits erteilter Zusage, berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgeltes, jedoch ohne die vorgesehenen Aufwendungen.

  • Bei einer Stornierung zwischen dem 30. und dem 15. Kalendertag vor dem Termin berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 75 %.

  • Geht die Absage 14 Tage oder später vor dem beabsichtigten Termin bei uns ein, so berechnen wir 100% des vereinbarten Entgeltes ohne Aufwendungen.

Die beschriebenen Honorar- und Rücktrittskosten gelten für alle Inhouse-Seminare, offenen Workshops, Einzeltrainings- bzw. Coachings sowie externe Veranstaltungen, die von den Rhetorikhelden organisiert und durchgeführt werden.

Bei Fortbildungen bzw. längerfristigen Maßnahmen: Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Stornierungen der Fortbildung sind vor jedem Modul möglich und nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir folgende Stornierungsgebühren erheben:

  • Bei einer Stornierung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 Euro fällig.

  • Bei einer Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig.

  • Bei einer Stornierung später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 75% der Teilnahmegebühr fällig.

  • Bei einer Stornierung später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Modulgebühr fällig.

Weitere Seminarkosten anstehender Module kommen nur dann auf die Teilnehmer zu, wenn diese in die oben genannten Zeitabschnitte fallen.

Kann ein Teilnehmer nach Beginn der Ausbildung an einem oder mehreren Seminarbausteinen aus wichtigen Gründen nicht teilnehmen, hat er die Möglichkeit, die versäumten Seminarbausteine nach Absprache mit den Ausbildungsleitern und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen in späteren Ausbildungsgängen oder im Onlinekurs nachzuholen.
Eine Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren ist nicht möglich.

Bei e-Learning Angeboten: Bei e-Learning-Angeboten ist die Stornierung vor dem ersten Login kostenlos. Mit Beginn der Bearbeitung des e-Learnings (erster Login) erheben wir die volle Teilnahmegebühr zzgl. MwSt.

8.5. Bei kurzfristiger Absage des Auftraggebers wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall etc. gilt: Die Rhetorikhelden sind berechtigt, dem Auftraggeber alle bis dahin angefallenen Kosten (Reise-, Unterkunfts- und/oder Tagungskosten) in Rechnung zu stellen. Außerdem berechnen die Rhetorikhelden ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Seminarpreises. Dieser Nachlass tritt nur gegen Vorlage eines gültigen ärztlichen Attestes des Teilnehmers in Kraft.

9. Haftung

9.1. Die Rhetorikhelden haften dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei jedoch unsere Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird.

9.2. Die Rhetorikhelden haften nicht für mittelbare Schäden, auch nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden. Auch ansonsten ist jegliche weitergehende Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder eine gesetzliche Haftung unabdingbar ist. Wir haften also vollumfänglich für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, solche aus anfänglichem Unvermögen und zu vertretender Unmöglichkeit.

9.3. Dieser Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gilt auch für die zur Vertragserfüllung beschäftigten freien Mitarbeiter der Rhetorikhelden.

10. Datenschutz

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten von den Rhetorikhelden gespeichert werden. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden von den Rhetorikhelden nicht an Dritte weitergegeben. Mehr zur Verarbeitung der Daten

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Aufführungen der femininen Form bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf den verbesserten Sprachfluss zurückzuführen.

11.3 Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand ist Hannover.

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt vielmehr diejenige Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt und dem aus diesen Bedingungen ergebenden vermuteten Vertragswillen der Parteien entspricht.

Stand: 01. März 2024